Passivpositionen der Bilanz (Eröffnungsbilanzierung)
Die kommunalen Mindeststrukturen der Passivseite der Bilanz unterscheiden sich länderspezifisch nicht nur begrifflich, sondern auch inhaltlich. Ein Beispiel ist die unterschiedliche Strukturierung der Position Eigenkapital / Kapitalposition / Nettoposition in den kommunalen Bilanzen, die bedingt durch Erstbewertung des Vermögens und die unterschiedlichen Ausprägungen der Stufenkonzepte des Haushaltsausgleichs stark variieren. Dadurch ist selbst eine sprachliche Auseinandersetzung zu diesem Themenbereich über Ländergrenzen hinweg nur mit großem Aufwand möglich.
Die Regelungen der Berechnungsgrundlage von Rückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen für Beamtinnen und Beamte, weichen erheblich voneinander ab und führen zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Höhe des "Eigenkapitals" der jeweiligen Kommune nach der erstmaligen Bilanzierung sowie in den Folgeperioden.
Zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit wird der Haushaltsausgleich als Maßstab herangezogen. Der Haushaltsausgleich bezieht sich ausdrücklich auf Erhaltung des Eigenkapitals. Dir Frage bleibt jedoch unbeantwortet, in welcher Höhe kommunales Eigenkapital vorgehalten werden muss, um generationengerecht zu handeln.
Empfehlung
Es wird empfohlen, die derzeit in den Rechtsgrundlagen verwendeten Begriffe zu harmonisieren und für eine einheitliche Begriffsverwendung zu sorgen. Es wird darüber hinaus empfohlen, die in den Rechtsgrundlagen enthaltene Strukturierung des Eigenkapitals wie folgt zu harmonisieren:
Oberbegriff:
Eigenkapital
Begriffe für Teile des Eigenkapitals:
- Basiskapital
- Rücklage aus ordentlichen Erträgen
- Ordentlicher Verlustvortrag
- Rücklage aus außerordentlichen Erträgen
- Außerordentlicher Verlustvortrag
- Zweckgebundene Rücklage
Durch die länderspezifische
Abweichung der Abzinsungsfaktoren werden extreme Unterschiede in der
Höhe der Pensionsrückstellungen erzeugt. Das erschwert die
Vergleichbarkeit und sollte daher durch einen einheitlichen Zinssatz,
der länderübergreifend festgelegt werden muss, vermieden werden.
Für die Ausweisung von Rückstellungen
in kommunalen Bilanzen, insbesondere im Bezug auf
Instandhaltungsrückstellungen, sollte das Vollständigkeitsprinzip
gelten. Um ein reales Bild der Vermögens- und Schuldenlage einer Kommune
abzubilden, dürfen keine Rückstellungspositionen ausgenommen werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Höhe und die Entwicklung des Eigenkapitals einer Kommune in Zukunft eine große - auch öffentliche - Aufmerksamkeit finden wird.
Dokumente
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
2. -4. März 2020 in Mainz - Seminar Peer Review in der kommunalen Rechnungsprüfung: Zertifizierungsseminar
Unter einem Peer Review wird die Evaluation eines Prüfungsvorgangs durch einen erfahrenen und unabhängigen, in der Regel externen Prüfer („Peer“) verstanden. Die Evaluation der Rechnungsprüfung, die vom Peer durchgeführt wird, kann sich auf die Organisationseinheit Rechnungsprüfung der Kommunalverwaltung (Fachbereich, Amt, Abt. etc.) oder auf die Tätigkeit einer Prüferperson der kommunalen Rechnungsprüfung beziehen – je nach Auftrag. Der Auftrag wird von der Leitung der kommunalen Rechnungsprüfung erteilt.
Peer Review ist ein wichtiges Mittel der Qualitätssicherung. Mit einem Peer Review soll festgestellt werden, ob – gemessen an einem vorgegebenen Normsystem – die Prüfungsziele und die mit den Prüfungen angestrebten Wirkungen erreicht werden bzw. worden sind.
Das Instrument „Peer Review“ kann in verschiedenen Erscheinungsformen angewandt werden – insbesondere auch zur Selbstbewertung einer Rechnungs-prüfung.
Das Seminar ist als Ausbildungs-veranstaltung für den Peer konzipiert und schließt mit einem Multiple-Choice-Test ab. Das Zertifikat ist in seiner Gültigkeit auf 3 Jahre begrenzt.
Informationen dazu finden Sie hier.
2. - 6. März 2020 in Bonn - Seminar Controlling Compact!
Der Lehrgang "Controlling Compact" hat den Aufbau einer grundlegenden Methodenkompetenz zum Ziel. Die Wissensvermittlung erfolgt u.a. im Rahmen eines Planspiels (Kommune Eulenschlößchen).
Über 5 Lehrgangstage hinweg wird ein kommunales Controlling-Konzept für eine Beispielkommune aufgebaut. Dabei werden bewährte Instrumente wie die Budgetierung, die Kosten- und Leistungsrechnung und der Aufbau eines Berichtswesens berücksichtigt.
Ebenso angewendet und vermittelt werden Kenntnisse des Risikomanagements und des Risikocontrollings.
Hier geht es zur Anmeldung.